Postgebührenänderung: Veränderung der Entgelte die eine Postverwaltung für die Beförderung einer Postsendung oder für Zusatzleistungen erhebt |
Postgebührenartänderung: gleiche Postsendungen für die zeitlich versetzt das Entgelt auf unterschiedlicher Art berechnet wurde |
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bis 30.09.1919: Pauschalgebühr für Wertbrief 1-250 g (25 Pfennig) + Versicherung (5 Pfennig) |
ab 01.10.1919: Grundgebühr für Brief 21-100 g (80 Pfennig) + Einschreiben (100 Pfennig) + Versicherung (100 Pfennig) |
Postgebührenerhöhung: Heraufsetzung der Entgelte die eine Postverwaltung für die Beförderung einer Postsendung oder für Zusatzleistungen erhebt |
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01.07.1923 - 31.07.1923: Inlandsbrief (1-20 g) frankiert mit 300 Mark |
01.08.1923 - 23.08.1923: Inlandsbrief (1-20 g) frankiert mit 1 000 Mark |
Postgebührensenkung: Herabsetzung der Entgelte die eine Postverwaltung für die Beförderung einer Postsendung oder für Zusatzleistungen erhebt |
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01.01.1922 - 30.06.1922: Ortsbrief (1-20 g) frankiert mit 1,25 Mark |
01.07.1922 - 30.09.1922: Ortsbrief (1-20 g) frankiert mit 1,00 Mark |
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01.03.1946 - 30.08.1948: Inlandsrief mit Einschreiben (1-20 g) frankiert mit 84 Pfennig (=24 Brief 60 Einschreiben) |
01.09.1948 - 30.06.1954: Inlandsbrief mit Einschreiben (1-20 g) frankiert mit 60 Pfennig (=20 Brief 40 Einschreiben) |