Ganzsachenaufdruckmakulatur: bei der Herstellung eines Ganzsachenaufdrucks anfallender Ausschuss |
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mit Ganzsachenaufdruck: Ganzsache die als anfallender Ausschuss als nicht beabsichtigte Ausführung mit einem Ganzsachenaufdruck versehen wurde |
fehlender Ganzsachenaufdruck: Ganzsache bei der als anfallender Ausschuss der Ganzsachenaufdruck nicht ausgeführt wurde |
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teilweise fehlender Ganzsachenaufdruck: Ganzsache bei der als anfallender Ausschuss Teile des Ganzsachenaufdrucks nicht ausgeführt wurden |
Ganzsachenaufdruckfarbmakulatur: Bezeichnung im grafischen Gewerbe für bei der Herstellung eines Ganzsachenaufdrucks anfallender Ausschuss wegen fehlerhafter Farbgebung |
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verschobener Ganzsachenaufdruck: Ganzsache die als anfal- lender Ausschuss mit einem Ganzsachenaufdruck versehen wurde der von der vorgesehenen Position abweicht |
geteilter Ganzsachenaufdruck: Ganzsache mit einem als anfallender Ausschuss verschobenen Ganzsachenaufdruck der sich über mehrere Ganzsachen erstreckt |
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kopfstehender Ganzsachenaufdruck: Ganzsache die als anfallender Ausschuss mit einem kopfstehenden anstatt einem stehenden waagrechten Ganzsachenaufdruck versehen wurde |
doppelter Ganzsachenaufdruck: Ganzsache die als anfallender Ausschuss zweimal anstatt einmal mit dem gleichen Ganzsachen- aufdruck versehen wurde |
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dreifacher Ganzsachenaufdruck: Ganzsache die als anfallender Ausschuss dreimal anstatt einmal mit dem gleichen Ganzsachen- aufdruck versehen wurde |
Blindganzsachenaufdruck: Ganzsache mit einem Ganzsachen- aufdruck der als anfallender Ausschuss farblos anstatt farbig ausgeführt wurde und nur die geprägten Konturen zu erkennen sind |
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zweiseitiger Ganzsachenaufdruck: Ganzsache die als anfallender Ausschuss zweimal anstatt einmal mit dem gleichen Ganzsachenaufdruck auf der Vorder- und Rückseite versehen wurde |
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rückseitiger Ganzsachenaufdruck: Ganzsache die als anfallender Ausschuss mit einem Ganzsachenaufdruck auf der Rückseite anstatt auf der Vorderseite versehen wurde |
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Ganzsachenaufdruckabklatsch: Ganzsache die als anfallender Ausschuss auf der Rückseite mit einer spiegelbildlichen Wiederholung des Ganzsachenaufdrucks versehen wurde |
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schräger Ganzsachenaufdruck: Ganzsache die als anfallender Ausschuss mit einem Ganzsachenaufdruck versehen wurde der nicht parallel zur Grundlinie ausgerichtet ist |